Sorry, you need to enable JavaScript to visit this website.
Direkt zum Inhalt

FAQ - Allgemeine Fragen

Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten allgemeinen Fragen.

Um die Antwort auf Ihre Frage schneller zu finden, benutzen Sie die Suchmaschine, indem Sie ein Stichwort eingeben.

 

 

Wo finde ich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen?

Unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind online auf unserer Website https://online-services.europ-assistance.ch/de auf allen Produktseiten verfügbar und werden bei Abschluss einer Reiseversicherung bei Europ Assistance Schweiz direkt per E-Mail zugesandt. 


Wie hoch ist die Altersgrenze, um eine Versicherung bei Europ Assistance Schweiz abzuschliessen?

Die Person, die die Versicherung abschliesst, muss mindestens 18 Jahre alt sein, und es gibt keine Höchstgrenze.  

Für die versicherten Personen gibt es weder ein Minimum noch ein Maximum.  


Wie lange hat man nach einem Schadenfall Zeit, seine Ansprüche geltend zu machen?

Ab dem Zeitpunkt, an dem das Ereignis stattgefunden hat, haben Sie fünf Jahre Zeit, um einen Schadenfall zu melden. 


Wo muss ich wohnen, um eine Versicherung bei Europ Assistance Schweiz abzuschliessen?

Die Produkte von Europ Assistance Schweiz decken nur Personen ab, die zum Zeitpunkt der versicherten Reise und zum Zeitpunkt des Eintritts eines Ereignisses in der Schweiz wohnhaft sind. 


Kann ich die Versicherung für ein Familienmitglied abschliessen, das nicht in der Schweiz lebt?

Nein, die Versicherungen von Europ Assistance Schweiz können nur Personen mit Wohnsitz in der Schweiz abdecken. 


Welche Zahlungsmethoden gibt es, um eine Versicherung bei Europ Assistance abzuschliessen?

Wir bieten derzeit eine Zahlungsmethode per Kreditkarte an: VISA, MasterCard, American Express und VISA Electron.  


Wann und wie erhalte ich meine Versicherungsunterlagen?

Unmittelbar nach Abschluss einer Reiseversicherung bei Europ Assistance Schweiz erhalten Sie per E-Mail Ihre Versicherungspolice und die damit verbundenen Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Möchten Sie auch eine Versicherungsbestätigung erhalten, können Sie diese auf dieser Seite beantragen. 


Kann ich meine bei Europ Assistance Schweiz abgeschlossene Police kündigen?

Sie haben die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen ab dem Datum Ihres Versicherungsabschlusses, um Ihre Police zu stornieren und den gesamten gezahlten Beitrag zurückerstattet zu bekommen.
Sie können Ihre Versicherungspolice auch im Falle einer Mehrfachversicherung widerrufen (siehe Abschnitt "Was ist eine Mehrfachversicherung?").


Was ist eine Mehrfachversicherung?

Mehrfachversicherung ist, wenn Sie bei mehr als einem Versicherer für die gleichen Risiken (und für die gleiche Zeit) versichert sind. Das VVG besagt, dass Sie ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Mehrfachversicherung entdeckt haben, vier Wochen Zeit haben, um die Aufhebung des Vertrags zu beantragen (schriftlich oder durch einen beliebigen Textnachweis). In diesem Fall ist die Kündigung Ihrer Police möglich, indem Sie jedem Versicherer Ihr Zeugnis und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen vorlegen, um die Doppelversicherung zu belegen. Der Vertrag mit dem ältesten Abschluss bleibt gültig.


Wie melde ich einen Schaden?

Gehen Sie auf das Online-Portal e-claims, um Ihren Reiseschaden einfach und schnell zu melden. Für einen Skischaden ist dies auf dem Online-Portal e-claims ski.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, schreiben Sie an travel@europ-assistance.ch (E-Mail-Adresse gilt nur für Schadensmeldungen und damit verbundene Fragen).


Welche Länder werden von unseren Versicherungen abgedeckt?

Abweichend von allen anderen Bestimmungen sind die folgenden Länder und Gebiete von jeglicher Deckung ausgeschlossen: Belarus, Nordkorea, Russische Föderation, Iran, Krim-Region, Volksregion Donezk, Volksregion Cherson, Volksregion Luhansk, Volksregion Saporischschja, Syrien sowie Länder oder Regionen, die unter internationalen Sanktionen stehen. 
Diese Liste kann sich jederzeit ändern.