Glossar
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Hilfe und Unterstützung für eine versicherte Person, die während einer Reise im Ausland einen Schaden erleidet. Europ Assistance Schweiz bietet diesen Service rund um die Uhr mit dem weltweit grössten Netzwerk (über 200 Länder) an.
Ein Dokument, mit dem Sie nachweisen können, dass Sie tatsächlich versichert sind. Sie können dies hier beantragen, sofern Sie eine Versicherung bei Europ Assistance Schweiz abgeschlossen haben.
Person, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und nicht erwerbstätig ist (Lehrlinge und Studierende gelten nicht als Erwerbstätige).
Der Partner, die Kinder, die Eltern, die Geschwister, die Grosseltern, die Schwiegereltern, die Enkel des Versicherungsnehmers und die Kinder des Partners des Versicherungsnehmers.
Schadenssumme, die der Versicherungsnehmer/die versicherte Person zu tragen hat.
Ein offizielles Formular oder Dokument, in dem Sie ein eingetretenes Ereignis melden. Hier finden Sie unser Formular zur Schadensmeldung.
Die Person, die die Versicherung abschliesst.
Betrag, den der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Versicherungsvertrags entrichtet. Sie hängt von den versicherten Risiken und der vereinbarten Deckung ab.
Familienmitglieder, Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in einem gemeinsamen Haushalt leben, seine engen Freunde und Personen, die für die Begleitung seiner minderjährigen Kindern verantwortlich sind, die nicht an der Reise teilnehmen.
Die versicherte Rückkehr einer Person in ihr Heimatland, falls ein Ereignis eingetreten ist, das es ihr unmöglich macht, ihre Reise fortzusetzen.
Der bereits gezahlte und nicht erstattungsfähige Betrag für die Reise und die Aktivitäten der versicherten Person.
Eine Plattform, die Ihnen umfassende Reiseinformationen bietet: Reiseempfehlungen, länderübergreifende Medikamentennamen, lokale Notrufnummern und Übersetzungen von Symptomen in mehrere Sprachen.