Reiseversicherung: Worauf sollte man achten?
Sich auf Reisen zu schützen – sei es für eine dreiwöchige Fernreise oder ein Wochenende im Nachbarkanton – ist essenziell. Die Wahl einer Reiseversicherung gehört ebenfalls zu den Vorbereitungen vor der Abreise. Deshalb finden Sie hier 10 wichtige Punkte, die Sie vor dem Abschluss Ihrer Reiseversicherung überprüfen sollten.
Kurz gesagt, darauf sollten Sie achten:
| Angebotene Deckungen | Je nach Reise benötigen Sie unterschiedliche Versicherungsdeckungen. |
| Versicherungsdauer | Ob temporär oder jährlich – Versicherungen haben oft zeitliche Begrenzungen. |
| Abgedeckte Länder | Schweiz, Europa oder weltweit? Vergewissern Sie sich, dass Ihr Reiseziel abgedeckt ist. |
| Erstattungsbeträge | Diese variieren je nach Versicherer – wählen Sie die finanziell attraktivsten Optionen. |
| Vorerkrankungen | Werden sie vollständig ausgeschlossen oder teilweise unter bestimmten Bedingungen abgedeckt? |
| Stornierungsdeckung | Die abgedeckten Ereignisse können je nach Anbieter unterschiedlich sein – achten Sie genau darauf. |
| Reiseassistenz | Die enthaltenen Leistungen und die Verfügbarkeit der Assistenz sind entscheidend. |
| Selbstbehalte | Diese können hoch sein – eine niedrige Prämie bedeutet oft, dass Sie einen Teil selbst zahlen müssen. |
| Altersgrenze | Die Prämien können mit zunehmendem Alter steigen. |
| Stornierungs- und Schadensbedingungen | Die Schadensmeldung sollte einfach sein und die Stornierungsbedingungen klar verständlich. |
1 – Die angebotenen Deckungen
Welche Arten von Leistungen sind unverzichtbar?
Sehen Sie sich die Produktblätter online oder besser noch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) an, um sicherzustellen, dass die Versicherung Ihren spezifischen Bedürfnissen entspricht.
Je nach Art der geplanten Reise können unterschiedliche Deckungen erforderlich sein:
- Klassische Reise in der Schweiz oder ins Ausland: Stornierungsdeckung, medizinische Hilfe, Gepäckversicherung.
- Sport- oder Abenteuerreise: Stornierungsdeckung mit Rückerstattung bereits bezahlter Aktivitäten, medizinische Hilfe, Gepäckversicherung für Ihre Ausrüstung.
- Reise zu einem besonderen Anlass: Stornierungsdeckung mit Rückerstattung bereits bezahlter Tickets oder Aktivitäten, Gepäckversicherung.
Ziel ist es auch, Doppelversicherungen mit bereits bestehenden Versicherungen zu vermeiden. Prüfen Sie daher immer Ihre bestehenden Deckungen.
2 – Die Versicherungsdauer
Temporäre Versicherungen
Die Reiseversicherung muss Sie während der gesamten Reise abdecken.
Prüfen Sie die maximalen Laufzeiten der temporären Versicherungen, da diese je nach Anbieter stark variieren können.
Die Mindestdauer beträgt einen Tag, was eine Absicherung auch für kurze Reisen wie Wochenendausflüge ermöglicht. Oft denkt man, dass eine Versicherung für 1–2 Tage nicht notwendig ist – besonders bei Reisen innerhalb der Schweiz. Doch Risiken wie Stornierungen oder unvorhergesehene Ereignisse bestehen auch bei kurzen Reisen.
Bei Europ Assistance Schweiz decken temporäre Versicherungen Reisen bis zu 180 Tagen ab. Andere Anbieter in der Schweiz bieten 120 oder 150 Tage an.
Die Prämienberechnung variiert je nach Anbieter:
Sie kann ein Prozentsatz der Reisekosten sein oder auf einem Koeffizienten basieren, der die Kosten und die Dauer berücksichtigt. Auch die Anzahl der zu versichernden Personen spielt eine Rolle (oft bis zu 10 Personen, je nach Anbieter unterschiedlich).
Jahresversicherungen
Wenn Sie häufig reisen, ist eine Jahresversicherung finanziell und hinsichtlich der Leistungen vorteilhafter.
Sie gilt für 365 Tage und kann jederzeit abgeschlossen werden – sie muss nicht am 1. Januar beginnen.
Ein weiterer Vorteil: Sie reisen sorgenfrei, da Sie bei jeder Reise automatisch versichert sind.
Zum Zeitpunkt der Verlängerung erhalten Sie in der Regel eine E-Mail mit der Aufforderung zur Verlängerung oder Kündigung.
Die Versicherer bieten in der Regel zwei Arten von Jahresversicherungen an:
- Individuelle Jahresversicherung: für eine einzelne Person. Die Prämie liegt zwischen 100 CHF und über 250 CHF.
- Familien-Jahresversicherung: für mehrere Personen (meist bis zu 10). Voraussetzung: alle Versicherten leben im selben Haushalt. Die Prämie liegt zwischen 150 CHF und über 300 CHF.
3 – Die abgedeckten Länder
Es ist wichtig, dass Ihr Reiseziel durch die Versicherung abgedeckt ist.
Aufgrund internationaler Sanktionen oder Ereignissen wie Krieg können bestimmte Länder oder Regionen ausgeschlossen sein.
Die Liste der Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Für welche Länder ist eine Reiseversicherung besonders empfehlenswert?
In Ländern mit deutlich höheren Gesundheitskosten als in der Schweiz ist eine gute Deckung unerlässlich. Dazu gehören:
- USA
- Kanada
- Japan
- Australien
Auch bei Reisen in politisch instabile Länder oder Regionen mit eingeschränkter medizinischer Infrastruktur ist eine Reiseversicherung unverzichtbar.
Bevor Sie abreisen oder Ihre Reise buchen, sollten Sie stets die Website des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten konsultieren, um die aktuellen Empfehlungen für die einzelnen Länder zu erhalten.
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4 – Welche Beträge werden erstattet?
Achten Sie besonders auf die maximalen Deckungssummen für folgende Leistungen:
- Medizinische Kosten: mindestens 250'000 CHF
- Rückführung (Repatriierung): bevorzugt unbegrenzte Deckung (in der Schweiz meist Standard)
- Gepäck: abhängig vom Wert Ihrer persönlichen Gegenstände – empfohlen mindestens 2'000 CHF
5 – Deckung bei vorbestehenden medizinischen Bedingungen
Was ist eine vorbestehende medizinische Bedingung?
Eine vorbestehende medizinische Bedingung bezieht sich auf Krankheiten oder Verletzungen, die bereits bekannt sind und unter denen Sie vor Abschluss der Versicherung oder vor Reiseantritt gelitten haben oder leiden.
Eine nicht abschliessende Liste umfasst:
- Chronische Krankheiten
- Verletzungen
- Behandlungen
Wenn Sie also gesundheitliche Probleme haben, stellen Sie sicher, dass die Versicherung die damit verbundenen Behandlungen abdeckt – das ist nicht immer der Fall. Vorbestehende medizinische Bedingungen sind oft ausgeschlossen, da sie nicht als unvorhersehbar gelten.
Bei Europ Assistance steht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen:
Art. 3.1.8: „Die Versicherung deckt keine Ereignisse ab: [...] infolge von chronischen oder psychischen vorbestehenden Krankheiten. Für diese Ereignisse wird die Versicherungsdeckung nur im Falle einer akuten, plötzlichen und unvorhersehbaren Verschlimmerung gewährt, wenn ein Arzt bestätigt hat, dass die versicherte Person reisefähig war oder normalerweise hätte sein sollen.“
6 – Reiseannullierung
Diese Deckung ist in fast allen Reiseversicherungen in der Schweiz enthalten – achten Sie jedoch auf die abgedeckten Fälle und die Erstattungsbeträge.
Meistens sind folgende Fälle abgedeckt (je nach weiteren Bedingungen):
- Unfall
- Krankheit
- Verschwinden
- Todesfall
- Arbeitsplatzverlust
- Einbruch
- Diebstahl von Reisedokumenten
- Verpasste Anschlussverbindung
Einige Versicherungen enthalten auch Selbstbehalte (siehe Punkt weiter unten).
Lesen Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sorgfältig, um zu wissen, welche Gründe für eine Rückerstattung im Falle einer Annullierung akzeptiert werden.
7 – Reiseassistenz
Vernachlässigen Sie die Reiseassistenz nicht – sie gehört zu den wichtigsten Leistungen auf Reisen.
Stellen Sie sicher, dass sie enthalten ist, dass die gedeckten Beträge ausreichend sind, dass sie rund um die Uhr verfügbar ist und in Ihrer Sprache angeboten wird.
Die Assistenz umfasst in der Regel folgende Leistungen:
- Suche und Rettung
- Notfalltransport
- Rückführung
Meist erhalten Sie eine spezielle Telefonnummer, die Sie jederzeit und weltweit anrufen können.
Bei Europ Assistance Schweiz befindet sich das Assistenzzentrum in unseren eigenen Räumlichkeiten – unsere Mitarbeitenden antworten Ihnen direkt aus der Schweiz.
Für Rückführungen oder Notfalltransporte greifen wir auf unsere Teams oder Partner weltweit zurück.
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8 – Selbstbehalte
Selbstbehalte sollten bei der Wahl Ihrer Reiseversicherung berücksichtigt werden. Sie gelten manchmal für die Annullierungsdeckung, häufiger jedoch für das Gepäck.
Details dazu finden Sie in den Produktblättern oder den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Bei Europ Assistance Schweiz gibt es keinen Selbstbehalt bei der Annullierungsdeckung.
Es gibt einen Selbstbehalt von 200 CHF bei Gepäckschäden, wenn der Gegenstand nicht repariert werden kann.
9 – Altersgrenze
Manche Versicherungen setzen eine Altersgrenze, ab der sie keine Personen mehr versichern oder die Prämien erhöhen.
Warum?
Mit zunehmendem Alter treten häufiger gesundheitliche Probleme auf, was zu mehr Schadensfällen und höheren Kosten für die Versicherer führt.
Bei Europ Assistance gibt es keine Altersgrenze und keine unterschiedlichen Tarife in unseren Reiseversicherungsoptionen.
10 – Annullierungsbedingungen und Schadensmeldung
Machen Sie sich mit den Verfahren zur Annullierung und Schadensmeldung vertraut.
Stellen Sie sicher, dass Sie wissen, wie ein Schaden gemeldet wird und welche Nachweise erforderlich sind.
Diese sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen beschrieben.
In der Regel erfolgt die Meldung online über spezielle Plattformen, um eine effizientere Bearbeitung zu ermöglichen.
Nach Abschluss erhalten Sie Ihre Versicherungspolice zusammen mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Lesen Sie diese sorgfältig und notieren Sie sich z. B. wichtige Telefonnummern und die erforderlichen Dokumente im Falle eines Zwischenfalls.
Vergessen Sie nicht: Als Versicherter haben Sie Rechte, aber auch Pflichten im Schadensfall.
Diese sind ebenfalls in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen beschrieben.
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