Die Europäische Krankenversicherungskarte
In diesem Artikel finden Sie :
- die wichtigsten Informationen über die Europäische Krankenversicherungskarte, die Sie benötigen, wenn Sie vorübergehend in bestimmte Länder reisen.
- welche Länder abgedeckt sind
- der Preis der Karte
- wie Sie sie erhalten und wie lange es dauert, bis Sie sie erhalten.
Was ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)?
Die Europäische Krankenversicherungskarte soll EU-Bürgern den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen erleichtern, wenn sie in ein anderes Land der Europäischen Union, nach Norwegen, Liechtenstein, Island und in die Schweiz reisen. Diese Karte garantiert Ihnen den gleichen Zugang zu öffentlichen Gesundheitseinrichtungen wie jedem anderen Bürger des Landes, in dem Sie sich aufhalten, und ermöglicht Ihnen so, vor Ort behandelt zu werden, ohne dass Sie zwangsläufig evakuiert werden müssen.
Die Karte wird von Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen akzeptiert und ermöglicht es Ihnen, die Kosten sofort oder nach der Rückkehr an Ihren Wohnort erstattet zu bekommen, wenn das Land, in dem Sie behandelt wurden, eine Rechnung für die medizinische Versorgung ausstellt. Die Europäische Krankenversicherungskarte ersetzt endgültig die alten Formulare (E 110, E 119 und E 128).
Welchen Nutzen hat die Europäische Krankenversicherungskarte?
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass Sie mit der EKVK :
- Bei vorübergehenden Aufenthalten in einem anderen versicherten Land notwendige medizinische Versorgung zu erhalten.
- Unter den gleichen Bedingungen wie die örtlichen Versicherten behandelt zu werden.
- Komplizierte Verwaltungsverfahren für die Kostenerstattung zu vermeiden.
Sie ist nützlich im Falle von :
- Plötzliche Krankheit
- Unfall
- Medizinischer Notfall
Was kostet die Europäische Krankenversicherungskarte?
Die Europäische Krankenversicherungskarte ist kostenlos bei den örtlichen Krankenversicherungsträgern erhältlich, da jedes Land die EKVK in seinem Hoheitsgebiet herstellt und ausgibt.
In der Schweiz ist sie ebenfalls kostenlos und es dürfen keine Gebühren für ihre Ausstellung oder Verlängerung erhoben werden.
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Wie erhält man seine Europäische Krankenversicherungskarte?
Um eine Karte zu erhalten, müssen Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz durch ein nationales Sozialversicherungssystem abgedeckt sein. Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittlandes besitzen, können Sie die EKVK erhalten, wenn Sie in einem EU-Mitgliedstaat wohnen und durch ein Sozialversicherungssystem abgedeckt sind. Beachten Sie, dass Sie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte keine medizinische Behandlung erhalten können, wenn Sie sich in Dänemark aufhalten, und dass rumänische und bulgarische Staatsbürger ihre EKVK in der Schweiz nicht nutzen können. Jedes Mitglied einer reisenden Familie muss seine eigene Karte besitzen.
In der Schweiz wird Ihnen die EKVK kostenlos von Ihrer Krankenkasse zur Verfügung gestellt. Um eine Europäische Krankenversicherungskarte zu beantragen, müssen Sie sich entweder in Ihren Online-Kundenbereich einloggen oder Ihre Kasse direkt per Telefon oder E-Mail kontaktieren. Die Karte wird Ihnen in der Regel per Post zugeschickt. Am häufigsten finden Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte jedoch direkt auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte.
Wie lange dauert es, bis ich eine Europäische Krankenversicherungskarte erhalte?
Die Frist für den Erhalt beträgt in der Regel 7 bis 14 Tage nach der Beantragung. Es ist daher ratsam, :
- Den Antrag mindestens zwei Wochen vor der Abreise stellen.
- In dringenden Fällen eine provisorische Ersatzbescheinigung beantragen, die drei Monate gültig ist.
Für welche Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte?
Die Europäische Krankenversicherungskarte ist gültig :
- in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union
- in der Schweiz
- in Norwegen
- in Island
- in Liechtenstein
Sie sollten bedenken, dass diese Karte Ihre Gesundheitskosten im Ausland nicht abdeckt, wenn der Zweck Ihrer Reise darin besteht, eine Behandlung für eine Krankheit oder Verletzung zu erhalten, die Sie bereits vor Ihrer Abreise hatten. Ebenso wenig deckt sie Behandlungen ab, die von privaten Anbietern durchgeführt werden.
Für weitere Informationen können Sie gerne die Website des KVG besuchen.
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