Sind die Krankenversicherung (KVG) und die Unfallversicherung auf Reisen ausreichend?
In der Schweiz müssen wir alle der obligatorischen Krankenversicherung beitreten. Sie bietet uns eine Grunddeckung für die medizinische Versorgung vor Ort. In Kombination mit der obligatorischen Unfallversicherung (UVG), die uns bei der Arbeit und im Alltag versichert, gehen wir oft fälschlicherweise davon aus, dass wir damit gut versichert sind, wenn wir in der Schweiz oder im Ausland verreisen. Hier sind einige sehr wichtige Punkte, die Sie beachten sollten, wenn Sie Ihre nächste Reise gebucht haben.
Deckung im Ausland
Die obligatorische Krankenversicherung und die Unfallversicherung bieten in der Regel keine vollständige Deckung im Ausland. Sie können einen begrenzten Schutz geniessen (oder in bestimmten Fällen wie einer Geschäftsreise bei der Unfallversicherung), aber Sie sollten sich vor der Abreise über den Umfang Ihres Kranken- und Unfallschutzes informieren, ob Sie Zusatzversicherungen haben usw.
Versicherungsschutz in Europa
Sie erhalten die Europäische Krankenversicherungskarte, mit der Sie wie die Versicherten des Landes Zugang zum lokalen öffentlichen Gesundheitssystem haben. Sie hat jedoch nur eine begrenzte Reichweite in finanzieller Hinsicht.
Notfallbehandlung
Bei einem medizinischen Notfall im Ausland kann die Krankenversicherung die notwendige Behandlung bis zur Höhe des Schweizer Tarifs abdecken. In vielen Ländern können die Heilungskosten die Schweizer Tarife jedoch erheblich übersteigen, was bedeutet, dass Sie ohne Zusatzversicherung die verbleibenden Beträge aus eigener Tasche bezahlen müssen. Bei einem Unfall sind Sie ebenfalls versichert, aber nicht für alle Behandlungen und nur in begrenztem finanziellem Umfang.
Medizinische Rückführung
Diese Kosten gehören zu den höchsten medizinischen Kosten, eine medizinische Rückführung aus dem Ausland in die Schweiz ist in der Regel weder durch die Krankenversicherung noch durch die Unfallversicherung abgedeckt. Eine Rückführung kann Sie je nach Reiseland Zehntausende von Schweizer Franken kosten.
Reiserücktritt
Die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung decken nicht die Kosten für die Stornierung einer Reise aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wie gesundheitliche Probleme, Todesfall in der Familie oder andere Umstände. Das bedeutet, dass Sie die Kosten für die Stornierung Ihrer Ferienwohnung, Ihres Fluges, der Aktivitäten, die Sie gebucht haben usw. selbst tragen müssen. Das kann Ihr Urlaubsbudget stark belasten.
Diese beiden Pflichtversicherungen (Krankenversicherung und Unfallversicherung) schützen Sie natürlich nicht vor anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die vor und während Ihrer Reise eintreten können: verlorenes oder gestohlenes Gepäck, notwendiger Notfalltransport, Suche & Bergung, wenn Sie sich verirren, unvorhersehbare Ausgaben usw.
Um sich umfassend zu schützen und abzusichern, empfiehlt es sich, eine Reiseversicherung abzuschliessen. Diese ergänzt Ihre Pflichtversicherungen perfekt und ermöglicht es Ihnen, sorglos in die Schweiz oder ins Ausland zu reisen, um Ihren Urlaub zu geniessen.
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