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Studieren im Ausland: Welche Versicherung sollte man abschliessen?

Es ist soweit, Sie werden bald für Ihr Auslandssemester oder -jahr, ein Praktikum oder einen Au-pair-Aufenthalt ins Ausland gehen: Das Abenteuer kann beginnen! Zuvor sollten Sie sich jedoch gut vorbereiten und sich insbesondere für den Fall absichern, dass vor Ort etwas Unvorhergesehenes passiert. Denken Sie also daran, eine Reiseversicherung abzuschliessen.

 

Warum sollte man eine Reiseversicherung abschliessen, wenn man im Ausland studiert?

 

Jedes Jahr (natürlich ausserhalb der Covid-Zeit) gehen Tausende von Schülern und Studenten für einen akademischen Austausch oder ein Praktikum ins Ausland. Diese Erfahrung will man in vollen Zügen geniessen! Damit sie auch gelingt, ist eine gute Vorbereitung unerlässlich. Dazu gehört auch eine gute Versicherung, falls es vor Ort zu Problemen kommt. Die Reiseversicherung kombiniert Garantien und Assistance-Leistungen rund um die Welt, um Sie auf all Ihren Reisen zu begleiten.

Eine Reiseversicherung für das Ausland ist sehr empfehlenswert und für die Einreise in bestimmte Länder vorgeschrieben. Die meisten Universitäten verlangen übrigens von zukünftigen Studierenden bei der Einschreibung einen Versicherungsnachweis. Auch für die Ausstellung eines VISUMS, falls erforderlich, wird manchmal der Nachweis verlangt, dass man bei Rückführung oder Krankheit versichert ist.

Eine Auslandsreiseversicherung wird dringend empfohlen, kann aber auch obligatorisch sein. Die meisten Universitäten verlangen nämlich von ausländischen Studierenden einen Versicherungsnachweis, der belegt, dass sie haftpflicht- und krankenversichert sind. Schliesslich können die Konsularbehörden je nach Reiseziel die Ausstellung eines Studentenvisums davon abhängig machen, dass Sie eine Reiseversicherung vorlegen, die mindestens eine medizinische Rückführungshilfe und eine Krankenversicherung umfasst.

 

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Rückführung, Krankheit … Was deckt die Reiseversicherung ab?

 

Die Deckung Ihrer Heilungskosten im Ausland

 

Informieren Sie sich vor Ihrer Abreise über das Sozialversicherungssystem in Ihrem Zielland.

Wenn Sie in die Europäische Union, nach Norwegen, Island oder Liechtenstein reisen, können Sie die Europäische Krankenversicherungskarte verwenden, die sich normalerweise auf der Rückseite Ihrer gesetzlichen Krankenversicherungskarte befindet (erkundigen Sie sich andernfalls bei Ihrer Krankenkasse). Sie haben dann in diesen Ländern den gleichen Zugang zur öffentlichen Gesundheitsinfrastruktur wie die einheimischen Versicherten. Normalerweise müssen Sie keine Kosten für medizinische Leistungen vorstrecken.

Wenn Sie in ein anderes Land reisen, erstattet Ihnen Ihre gesetzliche Krankenversicherung nur den Betrag, den Sie für eine gleichwertige Behandlung in der Schweiz bezahlt hätten. Da die Kosten für medizinische Leistungen von Land zu Land unterschiedlich sind, können sie jedoch schnell sehr teuer werden (wie z. B. die Heilungskosten in den USA, Kanada oder Asien). 

Es ist daher dringend empfohlen, für einen Studienaufenthalt im Ausland eine Reiseversicherung abzuschliessen, um eine bessere Deckung zu haben und finanziell abgesichert zu sein. Zudem haben Sie im Falle eines Problems weltweit Zugang zu Assistance-Leistungen: Sie sind rund um die Uhr verfügbar, ein Anruf genügt und wir organisieren Ihren Notfalltransport, Ihre Rückführung und sorgen dafür, dass Sie schnell aus der Situation, in der Sie sich befinden, herauskommen. Mit der Comfort-Versicherung von Europ Assistance werden Ihnen bis zu 250'000 CHF für Ihre Heilungskosten erstattet.

 

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